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 Garantieabwicklung


2025/11/05 • 1 Min. Lesedauer
Ein Garantiefall erfordert oft eine andere Handhabung als eine normale Reklamation. Zur Unterscheidung gibt es im Reklamationskopf das Feld "Garantie". Das Feld kann über den Reparaturstatus automatisch vorbelegt werden. Das Kennzeichen "Garantie" wird auf die Belegzeilen in der Verkaufsreklamation vererbt. Es kann in den Zeilen nicht übersteuert werden, d.h. man kann Artikel aus Garantiefällen nicht mit Artikeln aus anderen Geschäftsfällen in einem Beleg zusammen verwenden. Das Kennzeichen wird bei der Buchung in die gebuchte Rücksendung, die gebuchte Gutschrift, die Artikelposten und die Debitorenposten übertragen und kann somit getrennt ausgewertet werden. Beim Erstellen von reklamationsbezogenen Belegen wird das Kennzeichen auch in die Einkaufsreklamation übernommen. Im Unterschied zu normalen Verkaufsreklamationen greift bei Garantiereklamationen folgende Logik:
  • Der VK-Preis ist immer = 0, da für den Kunden keine Erstattungen/Zahlungen anfallen
  • Abhängig von der Einrichtung "Garantie Rücklieferung ohne Einstandspreis" ist auch der Einstandspreis immer = 0, da der Artikel ggf. noch im Eigentum des Kunden ist.
  • Die gebuchte Gutschriften haben immer die Belegsumme = 0 und werden in einem eigenen Nummernkreis gebucht, wenn im Feld "Gebuchte Garantie Gutschriftsnummern" eine entsprechende Nummernserie hinterlegt ist.


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