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 Stornieren


2025/04/15 • 1 Min. Lesedauer
Die Stornierung in der NCCA Kostenrechnung erfolgt auf die gleiche Weise wie die Stornierung in der Finanzbuchhaltung. Wie in der Finanzbuchhaltung gibt es auch auf den Seiten Kostenjournale und Kostenposten Aktionen für die Stornierung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Buch.-Blätter, Erweitert, Kostenjournale und Buch.-Blätter, Erweitert, Kostenposten. Sie können nur Posten stornieren, die noch nicht bei einer nachfolgenden Umlage verwendet wurden. Möchten Sie den Posten trotzdem stornieren, muss zuerst die nachfolgende Umlage storniert werden. Sind mehrere Umlagen vorhanden, müssen diese in umgekehrter Reihenfolge storniert werden. Das bedeutet, dass die letzte (aktuellste) Umlage zuerst storniert werden muss, danach die vorletzte Umlage usw. Das Feld Umlage durch Transaktionsnr. in den NCCA Kostenposten zeigt an, ob der Posten durch eine Umlage gekennzeichnet und somit für eine Stornierung blockiert ist.

Postenübernahme Stornieren

Wenn Sachposten oder Anlagenposten in die Kostenrechnung übernommen werden, wird automatisch auch ein Eintrag im NCCA Kostenjournal erzeugt. Über die Aktion Kostenjournal stornieren kann die Übernahme storniert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Postenübernahme, Übernahme Stornieren.

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