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Allgemein


2023/01/04 • 2 Min. Lesedauer
Seit Juli 2021 sind Versandhandels- und Dienstleistungsumsätze innerhalb der EU mit Privatpersonen und Unternehmer ohne UID Nummer ab dem ersten Euro im Zielland steuerpflichtig. Diese Umsätze können im EU One-Stop-Shop Verfahren beim österreichischen Finanzamt gemeldet werden. Sie möchten die Umsatzsteuer-Erklärung möglichst zeiteffizient umsetzen? Mit Hilfe der Erweiterung NCOSS One-Stop-Shop können Sie Ihre in Microsoft Dynamics 365 Business Central erfassten Umsätze per XML-Erklärung im österreichischen Finanz Online einbringen.

Navigation

NCOSS One-Stop-Shop ist in die bestehende Finanzbuchhaltung in der MwSt.-Abrechnung integriert. Felder, Aktionen, Seiten und Berichte, die aus der Erweiterung NCOSS One-Stop-Shop stammen, sind durch das Kürzel NCOSS gekennzeichnet. Durch diese zusätzliche Kennzeichnung können sie eindeutig von anderen Erweiterungen (die ähnliche Namen und Bezeichnungen verwenden können) unterschieden werden. NCOSS steht für NAVAX Consulting One Stop Shop. Die Suchbegriffe "nvxoss", "ncoss" und "navax" werden von "Wie möchten Sie weiter verfahren" erkannt. Dadurch kann sehr schnell auf die einzelnen Bereiche von NCOSS One-Stop-Shop zugegriffen werden.

Berechtigungssätze

Für NCOSS One-Stop-Shop stehen folgende Berechtigungssätze zur Verfügung:
NameBeschreibung
NVXOSSNCOSS One-Stop-Shop Diese Berechtigungen benötigen Sie, um NCOSS One-Stop-Shop einzurichten und zu benutzen.

Installationshinweise

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Anhang, Installationshinweise.

Siehe auch




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