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Sachpostenausgleich aufheben


2023/11/24 • 2 Min. Lesedauer
Falls erforderlich, kann ein Sachpostenausgleich über die Aktion NCGLA Ausgleich aufheben auf der Seite Sachposten (oder direkt auf der Seite NCGLA Detaillierte Sachposten) wieder aufgehoben werden. Dabei wird die Seite NCGLA Sachpostenausgleich aufheben geöffnet und es werden alle ausgeglichenen Posten angezeigt. Um den Ausgleich eines (oder mehrerer) ausgeglichener Posten aufzuheben, stehen auf der Seite folgende Aktionen zur Verfügung:
  • Ausgleich aufheben

    Hebt den Ausgleich für die ausgewählten (markierten) Posten auf.

    Wichtig

    Wenn ein Posten durch mehrere Ausgleichsposten ausgeglichen wurde, müssen Sie zuerst den Ausgleich des letzten Ausgleichspostens aufheben.
  • Vorschau Ausgleich aufheben

    Zeit eine Vorschau der Darstellung nach dem Aufheben des Ausgleichs der ausgewählten Posten an.

Hinweis

Wenn Sie einen Ausgleich aufheben, wird ein Korrekturposten (ein Posten, der mit dem ursprünglichen Posten identisch ist, im Betragsfeld allerdings ein umgekehrtes Vorzeichen aufweist) für alle Posten erstellt und gebucht und die von der Anwendung zuvor geschlossenen Posten werden dabei erneut geöffnet.
Beim Aufheben eines Ausgleichs wird also nur der Ausgleich zwischen den beiden Sachposten aufgehoben, jedoch nicht die Buchung selbst. Wird z.B. eine Zahlung mit einem Ausgleich auf einen offenen Sachposten gebucht, wird durch ein späteres Aufheben des Ausgleichs die Buchung bzw. der Sachposten der Zahlung nicht storniert. Beide Sachposten sind in dem Fall nach dem Aufheben des Ausgleichs als Offen markiert und haben auch einen offenen Restbetrag.


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