Seit Juli 2021 sind Versandhandels- und Dienstleistungsumsätze innerhalb der EU mit Privatpersonen und Unternehmer ohne UID Nummer ab dem ersten Euro im Zielland steuerpflichtig. Diese Umsätze können im EU One-Stop-Shop Verfahren beim österreichischen Finanzamt gemeldet werden.
Sie möchten die Umsatzsteuer-Erklärung möglichst zeiteffizient umsetzen?
Mit Hilfe der Erweiterung One-Stop-Shop können Sie Ihre in Microsoft Dynamics 365 Business Central erfassten Umsätze per XML-Erklärung im österreichischen Finanz Online einbringen.
Navigation
One-Stop-Shop ist in die bestehende Finanzbuchhaltung in der MwSt.-Abrechnung integriert.
Die Suchbegriffe "nvxoss" und "navax" werden von "Wie möchten Sie weiter verfahren" erkannt.
Dadurch kann sehr schnell auf die einzelnen Bereiche von One-Stop-Shop zugegriffen werden.
Berechtigungssätze
Für One-Stop-Shop stehen folgende Berechtigungssätze zur Verfügung:
Name
Beschreibung
NVXOSS
One-Stop-Shop
Diese Berechtigungen benötigen Sie, um One-Stop-Shop einzurichten und zu benutzen.