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 Allgemein


2026/06/15 • 1 Min. Lesedauer
Seit Juli 2021 sind Versandhandels- und Dienstleistungsumsätze innerhalb der EU mit Privatpersonen und Unternehmer ohne UID Nummer ab dem ersten Euro im Zielland steuerpflichtig. Diese Umsätze können im EU One-Stop-Shop Verfahren beim österreichischen Finanzamt gemeldet werden. Sie möchten die Umsatzsteuer-Erklärung möglichst zeiteffizient umsetzen? Mit Hilfe der Erweiterung One-Stop-Shop können Sie Ihre in Microsoft Dynamics 365 Business Central erfassten Umsätze per XML-Erklärung im österreichischen Finanz Online einbringen.

Navigation

One-Stop-Shop ist in die bestehende Finanzbuchhaltung in der MwSt.-Abrechnung integriert. Die Suchbegriffe "nvxoss" und "navax" werden von "Wie möchten Sie weiter verfahren" erkannt. Dadurch kann sehr schnell auf die einzelnen Bereiche von One-Stop-Shop zugegriffen werden.

Berechtigungssätze

Für One-Stop-Shop stehen folgende Berechtigungssätze zur Verfügung:
NameBeschreibung
NVXOSSOne-Stop-Shop Diese Berechtigungen benötigen Sie, um One-Stop-Shop einzurichten und zu benutzen.


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